20. Schwangerschaftswoche

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    Halbzeit! Die 20. Schwangerschaftswoche von 40 Schwangerschaftswochen einer durchschnittlich andauernden Schwangerschaft sind geschafft. Zeit für eine Bestandsaufnahme beim Arzt. Auch vor dem Gesetzgeber bist du jetzt arbeitsrechtlich besonders geschützt.

    Wusstest du, dass du bis 4 Monate nach der Geburt von deinem Arbeitgeber nicht gekündigt werden darfst? Wenn du in Karenz gehst, erweitert sich der Mutterschutz und du kannst bis 4 Wochen nach Ende der Karenzzeit nicht gekündigt werden. Grundlegend für diese und weitere Regelungen zum Schutz von Schwangeren ist in Österreich seit 1979 das Mutterschutzgesetz. Die Regelungen wurden 2011/2012 sogar noch verschärft.

    Mutterschutzbestimmungen in Österreich

    In Österreich gilt für Schwangere ein absolutes Beschäftigungsverbot ab 8 Wochen vor der Geburt. Besteht Gefahr für deine Gesundheit und/oder die Gesundheit deines Kindes, kannst du schon frühzeitig freigestellt werden. Dazu brauchst du eine ärztliche Bestätigung. Ab der 21. Woche gibt es außerdem zusätzliche Verbote für schwere körperliche Arbeit: Du darfst ab jetzt keine Lasten mehr über 10 kg gelegentlich tragen, und keine Lasten über 5kg regelmäßig. Außerdem darf dir dein Arbeitgeber nur mehr 4 Stunden stehende Arbeit zuweisen. Ab der 21. Woche sind Arbeiten unter Zeit- und Leistungsdruck verboten.

    Erwartest du ein Kind, darfst du auch keine Nachtarbeit (von 20 Uhr bis 6 Uhr) leisten, außer du arbeitest in der Krankenpflege, im Verkehrswesen oder bei Theater- und Musikaufführungen. Dann darfst du bis 22 Uhr arbeiten, musst aber danach eine Ruhepause von mindestens 11 Stunden einhalten.

    Dein Arbeitgeber muss dich außerdem für die Mutter-Kind-Pass-Untersuchung auch während der regulären Arbeitszeit freistellen.

    Untersuchungen im 2. Schwangerschaftstrimester: Organscreening und Nabelschnurpunktion

    Zwischen der 17. und 20. Woche solltest du die 2. Schwangerschaftsuntersuchung im Mutter-Kind-Pass bei deinem Arzt/deiner Ärztin oder deiner Hebamme durchführen. Dein Blutdruck und Körpergewicht werden gemessen, sowie dein Blutbefund von der ersten Schwangerschaftsuntersuchung spätestens jetzt besprochen. Es erfolgt eine gynäkologische Untersuchung wie beim ersten Mal und die Risikofaktoren werden neuerlich genau bestimmt. Zusätzlich sollte eine interne Untersuchung bei einem Facharzt erfolgen.

    Auch die 2. Ultraschalluntersuchung sollte spätestens in den nächsten 2 Wochen (zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche) auf deiner To-Do Liste stehen. Sie ist nicht verpflichtend, gibt jedoch Aufschluss über den Entwicklungsstand deines Kindes.

    Zusätzlich zu der Schwangerschafts- und der Ultraschalluntersuchung besteht zwischen der 20. und 24. Schwangerschaftswoche die Möglichkeit, mittels Organscreenings die angelegten Organe deines Babys genauer zu untersuchen. Das Organscreening ist eine erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung: Dabei werden Gehirn, Wirbelsäule, Brustkorb, Herz und Lungen, Bauchwand, Bauchorgane, Nieren und Blase beurteilt und die Entwicklung der Arme und Beine kontrolliert. 90% aller Fehlbildungen können frühzeitig erkannt werden. Achtung: Die Kosten für ein Organscreening werden von der Krankenkasse nicht übernommen.

    Auf Anraten des Arztes kann ab der 20. Woche eine Nabelschnurpunktion durchgeführt werden, um eventuell vorhandene Krankheiten beim Baby festzustellen. Bei Blutarmut, Röteln oder Stoffwechselstörungen kann dein Kind z. B. schon in deinem Bauch behandelt werden. Auch diese pränatale Untersuchung ist freiwillig und wird nur in Risikofällen empfohlen.

    Dein Baby in der 20. Schwangerschaftswoche

    20. Schwangerschaftswoche
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    Halbzeit auch für dein Baby! In der 20. Schwangerschaftswoche ist es von Scheitel bis Ferse schon ca. 25 cm groß und wiegt ca. 300 Gramm, wie eine kleine Zuckermelone. Die Organe sind voll leistungsfähig und die Nervenzellen haben sich vollständig gebildet. Im Bauch ist jetzt noch Platz für dein Baby und es bewegt sich viel. Vor allem wenn du dich gerade ausruhst, unternimmt es eine Turnstunde. Du kannst seine Bewegung mittlerweile wahrscheinlich gut spüren. Dein Baby kann jetzt auch schon riechen, sehen, schmecken, hören und fühlen. Der erste Flaum am Kopf deutet Haare an.

    Vom Umgang mit ungewollten Ratschlägen

    Ungewollte Ratschläge in der Schwangerschaft
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    Ist man schwanger, wird man unweigerlich zum Zentrum der Aufmerksamkeit. Sei es, weil man selber viel darüber spricht, oder weil die Umwelt eigene Erfahrungen mit der Schwangerschaft weitergeben will und einen mit wohlgemeinten Ratschlägen versorgt. Die eigene Mutter oder die Schwiegermutter sind dabei leider oft Kandidatinnen für Grenzüberschreitungen: Von sich und ihren Erlebnissen ausgehend wissen sie scheinbar, was für dich und dein Baby am besten ist.

    Aber weder deine Mutter oder deine Schwiegermutter, noch sonst irgend jemand außer dein Arzt oder deine Hebamme können z. B. für dich entscheiden, welche Art der Geburt für dich in Frage kommt! Noch können sie bestimmen, ob du während deiner fortgeschrittenen Schwangerschaft joggen/arbeiten/auf Urlaub fahren darfst! Du spürst selber, wie dein Körper sich anfühlt und wie weit du gehen kannst. Verlass dich auf deine Intuition und tu das, was gut für dich und dein Baby ist. Kommuniziere es klar und deutlich an deine Umwelt! Wenn du ungewollte Ratgeber höflich und bestimmt in die Schranken weist, werden sie dich und deine Wünsche und Entscheidungen auch nach der Geburt respektieren. Du und dein Kind stehen im Mittelpunkt!

    Wohlfühltipp für die 20. Schwangerschaftswoche

    Wer seinen Bauch gerne zusätzlich hübsch einpacken und schützen möchte, kann das mit einem Bauchband speziell für Schwangere tun. Ein Bauchband ist ein weicher Schlauch aus Baumwolle und wird wie ein Rock an- und über die Hüfte gezogen. Es verdeckt den Bauch bei kurzen Tops und Pullis und hält ihn warm. Bei größeren Babys und Mehrlingsschwangerschaften hilft ein Bauchband zusätzlich, den Bauch zu stützen.

     

    Wichtiger Hinweis: Wir von welovefamily.at haben diesen Artikel für dich nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Dennoch haften wir nicht für die in diesem Artikel erwähnten Informationen und Ratschläge. Bitte wende dich in Zweifelsfällen sofort an deinen Arzt/deine Ärztin oder Hebamme.

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